
Intradae jus (lat., "Recht des Eintritts"), alte Gerechtsame fürstlicher Personen, nach welcher sie von ihren Landesunterthanen einen feierlichen Empfang verlangen konnten, sobald sie das fragliche Gebiet zum erstenmal betraten, wie dies auch noch jetzt üblich ist.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.